Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18.02.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hüpfburgen, Eventmodulen, Fun-Food-Maschinen (z.B. Popcorn-/Zuckerwattemaschinen) und Zubehör zwischen MiMa´s Luftschloss – Michael Schön (Vermieter) und dem Kunden (Mieter).

§ 2 Vertragsschluss & Zahlung

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.

Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Abholung/Lieferung in bar oder vorab per Überweisung zu zahlen.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 100€ zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe verrechnet oder erstattet.

§ 3 Stornierung & Rücktritt

Eine Stornierung durch den Mieter ist bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich.

Bei kurzfristigen Absagen werden folgende Stornogebühren fällig:

  • bis 7 Tage vorher: 25 % des Mietpreises.
  • bis 2 Tage vorher: 50 % des Mietpreises.
  • Danach oder bei Nichtabholung: 100 % des Mietpreises.

Schlechtwetter-Option: Bei Vorhersage von Dauerregen oder Sturm (Windstärke > 4) kann der Mieter bis 8:00 Uhr am Miettag kostenlos stornieren oder umbuchen (nach Verfügbarkeit). Bereits gezahlte Beträge werden gutgeschrieben oder erstattet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Übergabe & Rückgabe

Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde eine Gebühr von 10€ erhoben, sofern dadurch Folgemieten beeinträchtigt werden.

Die Hüpfburg muss in sauberem, trockenem und ordnungsgemäß gefaltetem Zustand zurückgegeben werden.

§ 5 Reinigung & Schäden

Bei Rückgabe einer stark verschmutzten oder nassen Hüpfburg/Eventmodul wird eine Reinigungspauschale von 50€ berechnet. Für Fun-Food-Maschinen wird bei Rückgabe im ungereinigten oder klebrigen Zustand eine Reinigungspauschale von 25€ pro Gerät erhoben. Der Vermieter behält sich vor, einen höheren Aufwand nach tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

Schäden am Material (Risse, Brandlöcher etc.) oder Verlust von Zubehör (Gebläse, Erdnägel) sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Reparaturkosten trägt der Mieter.

§ 6 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missachtung der Sicherheitsregeln durch den Mieter oder höhere Gewalt entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters [Memmingen]. Für alle anderen Mieter gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Besondere Bedingungen für Fun-Food-Geräte

Der Mieter ist für die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlicher und hygienischer Vorschriften bei der Zubereitung verantwortlich.

Die Bedienung der Geräte darf nur durch unterwiesene Erwachsene erfolgen. Kinder sind von den heißen und rotierenden Teilen der Maschinen fernzuhalten.

Es dürfen nur vom Vermieter freigegebene oder qualitativ gleichwertige Zutaten verwendet werden (insbesondere kein ungeeigneter Zucker/Mais, der die Maschinen verkleben oder beschädigen könnte).

Bei Mitlieferung von Verbrauchsmaterialien (Zutaten) stellt der Vermieter dem Mieter Informationen über Inhaltsstoffe und Allergene bereit. Der Mieter ist verpflichtet, diese Informationen an die Endverbraucher weiterzugeben (z. B. durch Aushang). Der Vermieter haftet nicht für allergische Reaktionen oder gesundheitliche Folgen, die auf der Unverträglichkeit von Inhaltsstoffen beruhen.

Bereits geöffnete oder angebrochene Lebensmittelgebinde sowie Verbrauchsmaterialien sind aus Hygienegründen von der Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen.


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